Zuschüsse des Bistums Trier für Teilnahme Ehrenamtlicher katholischer Einrichtungen an Angeboten geistlicher Bildung im Bistum Trier
Das Bistum Trier hat beschlossen, das in 2015 gestartete Projekt zumindest bis Ende 2019 fortzuführen.
Voraussetzung ist, dass die/der Antragsteller in einer katholischen Einrichtung des Bistums Trier ehrenamtlich tätig ist (was z. B. auch für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Projektstelle gilt).
Alle unsere Veranstaltungen sind hier zuschussfähig !
________________________________________________________________________________
Förderkriterien ab dem 01.01.2017:
- Gefördert werden Ehrenamtliche, wenn der Träger der Angebote für geistliche Bildung, an denen Sie teilnehmen, seinen Sitz im Bistum Trier hat. Hauptamtlich Beschäftigte des Bistums Trier können nur nach KAVO § 10 gefördert werden.
- Der Zuschuss gilt pro Person für eine gesamte Maßnahme oder ein Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 350 Euro. Kosten, die diesen Betrag übersteigen, sind von den Teilnehmenden zu tragen.
- Das gewählte Angebot umfasst mindestens sechs Stunden Geistlicher Bildung pro Veranstaltungstag. Ein Programmablauf der Veranstaltung ist dem Antrag beizufügen.
- Unabhängig von der Höhe der Gesamtkosten zahlen die Teilnehmenden einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag. An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag.
- Die Anträge sind auf diesem Formblatt individuell zu stellen. Dazu ist eine Bestätigung der ehrenamtlichen Mitarbeit durch eine katholische Einrichtung im Bistum Trier (etwa: Pfarrei, Dekanat, KEB, FBS, Verbände, Institute des geweihten Lebens, Mitglieder im Arbeitskreis Geistlicher Gemeinschaften und Bewegungen) erforderlich.
- Für geistliche Reisen und für Maßnahmen, die nicht von Trägern geistlicher Bildung im Bistum Trier angeboten werden, kann ein Antrag gestellt werden. Über eine Bezuschussung wird im Einzelfall entschieden, sie beträgt in der Regel 13 € pro Kalendertag.
- Fahrtkosten werden nicht übernommen.
- Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2019